Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 hat die Kostner Gruppe (Kostner GmbH, Kostner Service GmbH und Ekos GmbH) die vorgeschriebenen Kanäle für die Entgegennahme und Verwaltung von Whistleblowing-Meldungen eingerichtet.
Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:
Informationen über Verstöße können sich auch auf noch nicht begangene Verstöße beziehen, von denen der Berichterstatter aufgrund konkreter Beweise vernünftigerweise annimmt, dass sie begangen werden könnten.
Dabei kann es sich auch um Unregelmäßigkeiten und Anomalien handeln, die nach Ansicht des Berichterstatters zu einem der im Dekret vorgesehenen Verstöße führen könnten.
Der Kanal ist die IT-Plattform von Zucchetti/MyGovernance https://areariservata.mygovernance.it/#!/WB/Kostner
über die auch ein Termin mit dem Kontrollorgan (Organismo di Vigilanza – OdV) der Kostner Gruppe beantragt werden kann.
Indem die Kostner Gruppe die Bearbeitung der Meldung und die damit verbundenen Untersuchungen an ein unternehmensexternes, unabhängiges und kompetentes Organ überträgt, garantiert sie die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person, der beteiligten Personen und der in der Meldung genannten Personen, sowie des Inhalts der Meldung.
Der Hinweisgeber muss außerdem deutlich mitteilen, dass er die Schutzbestimmungen des Gesetzesdekret Nr. 24/2023 in Anspruch nehmen will:
Regelung für den Schutz der meldenden Personen
Privacy Regelung