Transportunternehmen, Bauunternehmen, sowie Personentransportbetriebe mit Fahrzeugen mit über 7,5 Tonnen Gewicht oder Baumaschinen können jährlich einen Antrag auf Teilrückvergütung der Mineralölsteuer- bzw. Treibstoffsteuerbonus stellen. Die Höhe der Vergütung wird jährlich gesetzlich festgesetzt. Diese Rückerstattungen sind in einer Zeit steigender Kraftstoffpreise wirtschaftlich sehr wichtig für ein Unternehmen.
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung der Rückvergütung und informieren Sie über die Fälligkeiten. Für Bauunternehmen: In Zusammenarbeit mit WLS Consulting installieren wir Geräte zur Datenerhebung an den Baumaschinen.
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